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   LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11   

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https://dejure.org/2011,16897
LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11 (https://dejure.org/2011,16897)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2011 - 15 Sa 145/11 (https://dejure.org/2011,16897)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 15 Sa 145/11 (https://dejure.org/2011,16897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigungsbefugnis eines Personalleiters; Änderungskündigung: feherhafte Sozialauswahl wegen zu engen Auswahlkreises; unzureichende Berücksichtigung des Änderungsschutzes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 174 BGB, §§ 1Abs. 3, 2 KSchG
    Kündigungsbefugnis eines Personalleiters; Änderungskündigung: feherhafte Sozialauswahl wegen zu engen Auswahlkreises; unzureichende Berücksichtigung des Änderungsschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot ausreichender Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gilt auch für die betriebsbedingte Änderungskündigung; Betriebsbedingte Änderungskündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl und unzumutbarem Angebot veränderter Arbeitsbedingungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Änderungskündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl und unzumutbarem Angebot veränderter Arbeitsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    Derartige Organisationsentscheidungen unterliegen im Kündigungsrechtsstreit nur einer eingeschränkten Missbrauchskontrolle daraufhin, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf sind (BAG vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, BAGE 115, 149).

    aa) Das erstinstanzliche Gericht hat sich in seinen Entscheidungsgründen an der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betriebsbedingten Änderungskündigung orientiert und ausgeführt, es sei nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln, ob ein Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen müsse (vgl. nur BAG vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, NZA 2006, 92; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 64/05, juris; BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 500/06, NZA 2008, 812).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    Eine Änderung des Beschäftigungsbedarfs kann sich insbesondere aus innerbetrieblichen Umständen als Folge einer Organisationsentscheidung ergeben, die sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirkt (BAG vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05, EzA KSchG § 2 Nr. 62).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    Dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1, § 2 KSchG sind gegeben, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (vgl. etwa BAG vom 29.11.2007 - 2 AZR 388/06, BAGE 110, 188).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    (1) Die Auswahl des für die Sozialauswahl relevanten Personenkreises ist betriebs-, nicht abteilungsbezogen durchzuführen (vgl. nur BAG vom 17.02.2000 - 2 AZR 142/99, NZA 2000, 822).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    Vergleichbarkeit in diesem Sinne besteht, wenn die Arbeitnehmer ausgetauscht werden können, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf (vgl. BAG vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97, NZA 1998, 1332).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    aa) Das erstinstanzliche Gericht hat sich in seinen Entscheidungsgründen an der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betriebsbedingten Änderungskündigung orientiert und ausgeführt, es sei nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln, ob ein Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen müsse (vgl. nur BAG vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, NZA 2006, 92; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 64/05, juris; BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 500/06, NZA 2008, 812).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    aa) Das erstinstanzliche Gericht hat sich in seinen Entscheidungsgründen an der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betriebsbedingten Änderungskündigung orientiert und ausgeführt, es sei nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln, ob ein Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen müsse (vgl. nur BAG vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, NZA 2006, 92; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 64/05, juris; BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 500/06, NZA 2008, 812).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    Hierbei steht die Erforderlichkeit einer kurzen Einarbeitungszeit der Vergleichbarkeit nicht entgegen (vgl. etwa BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 23/05, EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 67).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    Dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1, § 2 KSchG sind gegeben, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (vgl. etwa BAG vom 29.11.2007 - 2 AZR 388/06, BAGE 110, 188).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.05.2011 - 15 Sa 145/11
    Sie müssen vielmehr auch für die Tätigkeit, auf die sich das Änderungsangebot bezieht, wenigstens annähernd gleich geeignet sein; die Austauschbarkeit muss sich auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG vom 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08, juris).
  • LAG Hamm, 12.11.2009 - 17 Sa 1002/09

    Umsetzung eines behinderten Schulhausmeisters; unbegründeter Feststellungsantrag

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